AGB – Hundepension & Gassiservice

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Gassi-/Dogwalker- und Betreuungs-Service von Hunde-Menschen-Schule PETrian UG (haftungsbeschränkt)

Für die Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Hunde-Menschen-Schule PETrian UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden als HMS PETrian  bezeichnet) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsabschluss

Mit der Abgabe des Vertrages bietet der Kunde HMS PETrian  den Abschluss des Vertrages, und das Einverständnis mit den AGB, verbindlich an.

Dies kann in schriftlicher Form oder per ausfüllen des Online-Formulares auf https://www.hmz-oberbernstein.de/dogwalking-dogsitting/ geschehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HMS PETrian zustande.

 

  1. Vertragsinhalt

Der Hundeausführservice beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes im 15 km Umkreis von 92263 Pittersberg. Soll der Hund außerhalb dieses Bereichs abgeholt oder gebracht werden fallen Fahrtkosten an.

Die Übergabe des Hundes findet entweder Zuhause oder an einem anderen vereinbarten Ort statt. Der Hund befindet sich während der Fahrt gesichert im Hundetransportfahrzeug von HMS PETrian.

Der Hundeausführservice findet in Gruppenspaziergängen von 2-5 Hunden statt. Nach einer, „Probezeit“, von mindestens 2 Spaziergängen, obliegt es HMS PETrian darüber zu entscheiden, ob und inwieweit der Hund in die bestehenden Gruppen integrierbar ist oder nicht weiter an den Gruppenspaziergängen teilnehmen kann.

Die angebotenen Dienstleistungen finden täglich von Montag bis Freitag jeweils zu vereinbarten Terminen statt. Samstag und Sonntag werden diese nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Absprache zwischen HMS PETrian und dem Kunden angeboten.

Die Dauer des Gruppenspaziergangs mit Abholen und Bringen liegt zwischen ca. 1,5 bis 2,5 Stunden (je nach Entfernung und Hundeanzahl). Davon befindet sich der Hund mindestens 1 Stunde (60 Minuten) im Freien.

Während des Spaziergangs oder der Betreuung arbeitet HMS PETrian mit Belohnungen durch Futter, Spiel, Körpersprache oder Streicheleinheiten. Individuell je nach Hund.

Bekannte Futterunverträglichkeiten werden berücksichtigt und werden vom Kunden im Vertrag angegeben.

Weitere Vereinbarungen zwischen Kunde und HMS PETrian sind auf dem Vertrag gesondert zu vermerken und zu entnehmen. Insbesondere die Schlüsselübergabe und Häufigkeit der Teilnahme und zusätzliche Betreuung außerhalb des Gassiservices.

Die Betreuung von Hunden findet im Haus, Garten und den Örtlichkeiten und Trainingsgeländen von HMS PETrian statt. Der Hund „läuft“ im normalen Leben von HMS PETrian mit und wird in der Betreuungszeit in die „Familie“  integriert, weshalb die Betreuungsplätze sehr begrenzt sind und nur mit Termin und vorherigem Gassigehen, sprich kennenlernen, angeboten werden können. Eine längere Betreuung erfordert mindestens eine Probebetreuung vorab.

 

  1. Laufzeit und Kündigung

 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Betreuungsauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform.

 

  1. Ausschluss der Teilnahme am Hundeausführservice

Es obliegt HMS PETrian, ob ein Hund auch nach der Probezeit vom Hundeausführservice ausgeschlossen werden kann. Gänzlich oder nur vorübergehend.

Alternativ kann der betreffende Hund auch einzeln ausgeführt werden. Dies wird individuell zwischen HMS PETrian vereinbart.

Gründe für einen vorübergehenden Ausschluss sind z.B.:

Läufigkeit der Hündin (Ausschluss über die Läufigkeitsphase beträgt 2-4 Wochen). Bei Aboverträgen wird diese Zeit nicht berechnet.

  • Erkrankte oder von Parasiten befallene Hunde. Dies bedarf der Rücksprache zwischen Kunde und HMS PETrian und wird individuell entschieden.
  • Hunde, die plötzliche Verhaltensauffälligkeiten zeigen (Angst, Aggression, usw.). Dies bedarf der Rücksprache zwischen Kunde und HMS PETrian und wird individuell entschieden.
  • Auftretende Unverträglichkeit gegenüber Artgenossen oder Menschen.
  • Weitere Gründe für einen vorübergehenden Ausschluss der Teilnahme obliegt der Absprache zwischen dem Kunden und HMS PETrian.
  • Auflagen von Behörden.

 

  1. Verpflichtungen

HMS PETrian verpflichtet sich, 

  • den Hund art-und verhaltensgerecht auszuführen und zu beaufsichtigen.
  • während des Spaziergangs die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten und einzuhalten.
  • bei der Entweichung des Hundes unverzüglich den Besitzer und die zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim) zu benachrichtigen.
  • bei der Übergabe des Haustürschlüssels, diesen gut zu verwahren, nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen ohne Absprache mit in die Privaträume zu nehmen.
  • den Teilnahmeplatz des Hundes zu reservieren, wenn der Kunde ein Monatsabo für den Ausführservice abgeschlossen hat.
  • dem Besitzer über die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches zu informieren und nach Absprache den „Haustierarzt“ aufzusuchen.
  • HMS PETrian versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen. Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet HMS PETrian nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. HMS PETrian verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.).

 

In Notfallsituationen obliegt es HMS PETrian auch ohne Rücksprache des Kunden unverzüglich einen naheliegenden Tierarzt aufzusuchen.

Der Kunde verpflichtet sich,

  • alle entstehenden Kosten des Tierarztbesuches zu übernehmen.
  • den Impfausweis und die gültige Haftpflichtversicherung unaufgefordert vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob auch das gewerbliche Fremdhüten Ihres Hundes abgedeckt ist!
  • HMS PETrian über veränderte Besonderheiten des Hundes Auskunft zu geben, welche für den Gassi-/ Dogwalker- oder Betreuungs-Service relevant sind. Diese können sein: Verhaltensauffälligkeiten, verändertes Sozialverhalten, Krankheiten, Parasitenbefall, Trächtigkeit, Läufigkeit oder ähnliches.
  • Der Kunde versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist, sowie notwendige Impfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.
  • Der Kunde bestätigt, dass der Hund nicht gefährlich ist und sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden.
  • Der Hundehalter versichert HMS PETrian alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.
  • Auflagen durch Behörden muss der Kunde HMS PETrian unaufgefordert vor Ausübung der angebotenen Dienstleistung mitteilen.
  • Notwendige medizinische Behandlungen müssen vor dem Aufenthalt bei uns durchgeführt werden.
  • Der Kunde verpflichtet sich HMS PETrian spätestens bei der Abgabe des Hundes über kürzlich erlittene Krankheiten, Verletzungen und sonstige Auffälligkeiten, sowie über durchgeführte medizinische Behandlungen zu informieren.

 

  1. Haftung
  • Bei der Fahrt zum, vom und während des Spaziergangs und der Betreuung bleibt der Kunde Eigentümer des Hundes im Sinne von §833BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  • Der Kunde bestätigt, dass er eine gültige Tierhalterhaftpfichtversicherung (mit Fremdhütung) abgeschlossen hat
  • Der Kunde haftet allein für Schäden, die sein Hund verursacht. Insbesondere Schäden an anderen Tieren oder Personen. Richtet der Hund Schäden an (z. B. Polstermöbel) so haftet hierfür der Hundehalter. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  • HMS PETrian übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, welche beim spielen, toben oder spazierengehen nicht auszuschließen sind.
  • HMS PETrian übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung eines unkastrierten Hundes.

 

  1. Nichtabholung

Bei einer Nichtabholung des Hundes innerhalb von 5 Tagen nach der vereinbarten Betreuungsdauer ist HMS PETrian berechtigt, den Hund auf Kosten des Hundehalters an ein Tierheim bzw. eine Hundepension abzugeben.

 

 

  1. Preise, Zahlungen und Absagen
  • Die aktuellen Preise und Preismodelle sind auf der Homepage von HMS PETrian nachzulesen (www.hmz-oberbernstein.de). Preisänderungen vorbehalten.
  • Informationen bezüglich der Monatsabonnements sind ebenfalls dort zu entnehmen.
  • Mit der Unterschrift des Vertrages akzeptiert der Kunde die aktuellen / vereinbarten Preise.
  • Jeder angebrochene Kalendertag bei Betreuungen wird berechnet.
  • Alle Leistungen sind in Voraus zu zahlen.
    • Bei Überweisung zählt der Zahlungseingang auf dem Konto von PETrian UG (haftungsbeschränkt)
    • Bei PayPal-Zahlung zählt der Zahlungseingang auf dem Paypal-Konto von HMS PETrian UG (haftungsbeschränkt) (paypal@petrian.eu)
    • Bar, EC-Karte oder Kreditkarte bei Abholung des Hundes VOR der gebuchten Dienstleistung (mobile Zahlung dieser Art ist möglich durch Sum-Up)
  • Absagen von vereinbarten Einzelbuchungen (nicht Abonnenten) müssen 48 Stunden vorher, schriftlich (Textnachricht per Whatsapp oder E-Mail) oder telefonisch, erfolgen. Ansonsten wird der Termin vollständig in Rechnung gestellt.
  • Bei laufendem Abonnement können nur Ausfälle erstattet werden, welche länger als 3 Tage sind und mindestens 6 Wochen im Voraus angekündigt werden.
  • Absagen für Halb- und Tagesbetreuungen müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen.
  • Absagen für Urlaubsbetreuungen / Hundepension sind nach erfolgter Reservierung
    • bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich.
    • Ansonsten sind folgende Beträge fällig:
      • Bis 14 Tage vor Betreuungszeit: 30%
      • Bis 7 Tage vor Betreuungszeit: 50%
      • 7 Tage – 2 Tage vor Betreuungszeit: 70%
      • weniger als 2 Tage: 90%
  • Unvorhersehbare Ausfälle wie zum Beispiel eine plötzliche und nachweisbare Erkrankung des Hundes, welche eventuell zu einer kostenlosen Stornierung führen, können zwischen HMS PETrian und Kunden individuell vereinbart werden.
  • An bundeseinheitlichen Feiertagen findet kein Gassiservice statt.
  • HMS PETrian behält sich vor Termine kurzfristig abzusagen, zu kürzen oder zeitlich zu verschieben. Gründe hierfür können sein:
    • Unfall
    • Krankheit des Dogwalkers
    • Autopanne
    • Wetter (Glatteis o.Ä.)

Sollte dies der Fall sein, wir der Kunde von HMS PETrian umgehend informiert. Für Termine die nicht verlegt werden können, wird ein entsprechender Betrag gutgeschrieben.

 

 

  1. Unmöglichkeiten

Bezogen auf BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und § 275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung: In Falle einer Epidemie & Pandemie die von der WHO als gesundheitsgefährdenden und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel) die angstfördernd für einzelne Hunde sein können (in Absprache mit Besitzern) und Leistungsausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls (Kollision – Standard Reparaturen sind davon ausgeschlossen).

 

 

  1. Datenschutz

Information nach Art. 13 DSGVO Verantwortlicher: PETrian UG (haftungsbeschränkt) Florian Müller, Pflanzbergweg 36, 92263 Pittersberg

eMail: florian.mueller@petrian.de

Fragen zum Datenschutz und Wahrnehmung Ihrer Rechte Für Fragen zum Datenschutz oder für die Ausübung der Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.

Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung und Prüfung Ihrer Anmeldung an der Teilnahme unsereres Gassi- und Betreuungsservices für Hunde. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs.1 b) DSGVO.

Wenn wir Ihrer Anmeldung entsprechen, verarbeiten wir Ihre Daten für die Durchführung unserer Dienstleistung. Hierzu gehört insbesondere die Verarbeitung der Daten für die Teilnehmerbetreuung, die Rechnungserstellung, die Übersendung von Unterlagen oder Informationen sowie die Durchführung von Spaziergängen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt auf schriftlichen Antrag oder nach 24 Monaten ohne Kontaktaufnahme, sofern wir nicht gesetzlich zu einer längeren Speicherung verpflichtet sein sollten. Sofern nach der Beendigung noch Rechte geltend gemacht werden, erfolgt die Löschung nach Abschluss der Geltendmachung.

Ihre Rechte:

Sie haben im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 19 DSGVO). Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen. Sie haben ferner nach Art.21 DSGVO das Recht Widerspruch einzulegen, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 e) oder f) DSGVO erfolgt. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie von einem Ihnen zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde Sie haben nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Der Hundehalter erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial seines Hundes, die während des Aufenthaltes bei PETrian Dogwalking & Betreuung entstanden sind, an diesen abtritt. Dem Hundehalter ist bekannt, dass bei PETrian Dogwalking & Betreuung Fotografien/Videos seines Hundes angefertigt werden können und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung auch veröffentlicht oder zu Werbezwecken ausschließlich für die Arbeit des PETrian Dogwalking & Betreuung genutzt werden können. Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder der Name des Hundes genannt wird. Besteht kein Einverständnis, ist dies PETrian Dogwalking & Betreuung schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

  1. Sonstiges

Sonstige Vereinbarungen sind immer im Vertrag schriftlich festzuhalten.

PETrian UG (haftungsbeschränkt), Florian Müller ist im Besitz einer Erlaubnis nach §11 TierSchG Abs 1 Nr. 8 a.

PETrian