AGB – Hundeerziehung, Hundeverhaltensberatung & Hundepension 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

  1. Geltung

 

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hunde-Menschen-Schule PETrian (im Folgenden als HMS-PETrian bezeichnet) gelten für sämtliche Stunden und Veranstaltungen der Hunde-Menschen-Schule PETrian und der Hundepension.

 

  • Im Einzelfall zwischen der Hunde-Menschen-Schule PETrian und dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

  1. Gegenstand unserer Leistungen

 

2.1 Hunde-Menschen-Schule PETrian

 

2.1.1 Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von persönlichen Beratungen, Trainingskursen, Workshops, Gruppen- und Individualtrainings für Hundehalter und Hunde (auch online), sowie dem stationären Training (ein Hund wird zum Training gebracht und vom Trainer selbst trainiert ohne Beisein des Hundebesitzers).

 

2.1.2 Gegenstand und Umfang unserer Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach der Buchungsbestätigung.

 

2.1.3 Eine Garantie für das Erreichen eines Ausbildungszieles kann die Hunde-Menschen-Schule PETrian nicht übernehmen. Ein Erfolg des Trainings kann nach dem Besuch von Trainingskursen, Workshops und Seminaren nicht vorausgesetzt werden, sondern erfordert die richtige und konsequente Anwendung der Trainingsvorschläge und hängt damit maßgeblich vom Teilnehmer ab.

 

2.2 Hundepension PETrian

 

2.2.1 Die Betreuung von Hunden findet im Haus, Garten und den Örtlichkeiten und Trainingsgeländen von HMS PETrian statt. Der Hund „läuft“ im normalen Leben von HMS PETrian mit und wird in der Betreuungszeit in die „Familie“  integriert, weshalb die Betreuungsplätze sehr begrenzt sind und nur mit Termin und vorherigem kennenlernen, angeboten werden können.  Eine längere Betreuung erfordert mindestens eine Probebetreuung oder Einschätzung durch den Trainer vorab. In der Betreuungszeit kann der Gasthund bei Eignung den Trainer bei der Arbeit begleiten.

 

2.2.2 Bekannte Futterunverträglichkeiten werden berücksichtigt und werden vom Kunden im Vertrag angegeben.

2.2.3 Weitere Vereinbarungen zwischen Kunde und HMS PETrian sind auf dem Vertrag gesondert zu vermerken und zu entnehmen. Insbesondere eventuelle Schlüsselübergabe und Dauer der Betreuung.

 

  1. Vertragsschluss

 

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend, falls nicht anders ausdrücklich erklärt. Die Buchung der Veranstaltungen erfolgt über das Hunde-Menschen-Schule PETrian Buchungsportal auf unserer Homepage. Buchungen sind auch schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail möglich, z. B. wenn das Buchungsportal noch nicht eingerichtet oder nicht erreichbar ist.

 

Für alle Buchungswege gilt:

 

3.2 Grundlage unserer Angebote ist die jeweilige im Buchungsportal abrufbare Leistungsbeschreibung der Veranstaltung. Die Inhalte der jeweiligen Veranstaltungen sind dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

 

3.3 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder zugleich für alle in der Buchung aufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Zahlungsverpflichtungen und sonstige vertragliche Verpflichtungen der Anmelder einsteht wie für seine eigenen Verpflichtungen.

 

3.4    Weicht die Auftragsbestätigung von der Buchung des Kunden ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag über die Veranstaltung kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde dieses innerhalb von 10 Tagen annimmt.

 

3.5 Für Buchungen, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen, gilt:

Mit seiner Buchung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vertrags über eine Veranstaltung verbindlich an.

 

3.6 Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Buchungsbestätigung beim Kunden zustande, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Veranstaltung enthält. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.

 

3.7 Für Buchungen über das Internet gilt:

Mit der Absendung seiner Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig und verbindlich buchen“.

 

3.8 Die Übermittlung der Buchung durch Absenden der Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig und verbindlich buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf Zustandekommen des Vertrags. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.

 

3.9 Erfolgt die Buchungsbestätigung durch Anzeige am Bildschirm, nachdem der Kunde seine Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig und verbindlich buchen“ abgesandt hat gilt dies ebenso. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, die Buchungsbestätigung zu speichern und auszudrucken. Das Zustandekommen des Vertrags ist nicht davon abhängig, dass der Kunde die Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

 

3.10 Anmeldungen zu Veranstaltungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sofern die Anmeldefrist abgelaufen oder die maximale Teilnehmerzahl überschritten ist, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht garantiert werden.

 

3.11 Minderjährige ab 14 Jahren können an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme erforderlich. Die Teilnahme von Minderjährigen zwischen 14 und 16 Jahren ist nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen zulässig.

 

  1. Zahlungsbedingungen; Verzug

 

4.1 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung ist nach Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

 

4.2 Rabatte gelten jeweils nur für den angegebenen Aktionszeitraum. Eine nachträgliche Berücksichtigung von Rabatten nach Ablauf des Aktionszeitraums ist nicht möglich. Eine Auszahlung von Rabatten oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.

 

4.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.

 

4.4 Skonto und sonstige Abzüge vom Rechnungsbetrag gewähren wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

 

4.5 Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur, sofern der Kunde vor Beginn der Veranstaltung die Teilnahmegebühr in voller Höhe beglichen hat.

 

  1. Leistungsänderungen

 

5.1 Wesentliche Änderungen des Inhalts der Veranstaltungen, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und von der Leistungsbeschreibung und Buchungsbestätigung der Veranstaltung abweichen, sind nur zulässig, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eine Änderung der Veranstaltungszeiten bleibt vorbehalten.

 

5.2 Im Fall der Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder der Veranstaltungszeit teilen wir dies dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit.

 

5.3 Im Fall einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Änderung, sofern der Rücktritt vor der Veranstaltung erfolgt, gegenüber der Hunde-Menschen-Schule PETrian in Textform schriftlich oder per E-Mail geltend machen.

 

5.4 Im Fall des Rücktritts wegen einer wesentlichen Änderung des Inhalts einer Veranstaltung oder einer Änderung der Veranstaltungszeiten entfällt unser Anspruch auf die Teilnahmegebühr ab dem Zeitpunkt des Rücktritts. Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden zurück. Bei mehrtägigen Veranstaltungen entfällt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr zeitanteilig für die Termine, bzw. Stunden, die nicht wahrgenommen werden.

 

  1. Kündigung / Rücktritt durch den Teilnehmer / Preise

 

  • Die Kündigungsfrist für Trainingsgruppen beträgt
  • bei Monats-Abo 2 Monate zum Monatsende.
  • bei Kauf einer 10er-Karte, sollte diese angeboten werden, bedarf es keiner Kündigung. Diese verliert, zum beim Kauf bestätigten Ablaufdatum, automatisch ihre Gültigkeit.

 

 

6.2 Bei Rücktritt in der Hundepension oder von einem Workshop oder Kurs erstatten wir dem Kunden

  • bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr zurück,
  • bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr,
  • bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr.
  • Bei Rücktritt innerhalb weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde die volle Teilnahmegebühr zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.

 

6.3 Unvorhersehbare Ausfälle wie zum Beispiel eine plötzliche und nachweisbare Erkrankung des Hundes, welche eventuell zu einer kostenlosen Stornierung führen, können zwischen HMS PETrian und Kunden individuell vereinbart werden.

 

 

6.4 Auf Wunsch des Kunden nehmen wir, soweit Alternativtermine angeboten und noch Plätze verfügbar sind, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Umbuchung vor. Für eine Umbuchung stellen wir dem Kunden eine pauschale Gebühr in Höhe von 25,- Euro in Rechnung.

 

6.5 Der Kunde ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen.  Die Hunde-Menschen-Schule PETrian kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn der teilnehmende Hund  oder das Hund-Mensch-Team den Anforderungen von der Hunde-Menschen-Schule PETrian nicht genügt oder mit seiner Teilnahme gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstoßen würde.

 

Der Rücktritt ist gegenüber der Hunde-Menschen-Schule PETrian unter folgender Anschrift zu erklären:

 

Hunde-Menschen-Schule PETrian
Florian Müller
Föhrenstraße 1a
93152 Nittendorf
E-Mail: 
info@petrian.de

 

Wir empfehlen dem Kunden, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären.

 

6.6 Die aktuellen Preise und Preismodelle sind auf der Homepage von HMS PETrian nachzulesen (www.hmz-oberbernstein.de). Preisänderungen vorbehalten.

Informationen bezüglich der verschiedenen Zahlungsmodelle sind ebenfalls dort zu entnehmen.

 

Mit der Unterschrift des Vertrages akzeptiert der Kunde die aktuellen / vereinbarten Preise.

 

6.7 Jeder angebrochene Kalendertag bei Betreuungen wird berechnet.

 

6.8 Alle Leistungen sind in Voraus zu zahlen.

 

  • Bei Überweisung zählt der Zahlungseingang auf dem Konto von PETrian UG (haftungsbeschränkt)
  • Bei PayPal-Zahlung zählt der Zahlungseingang auf dem Paypal-Konto von HMS PETrian UG (haftungsbeschränkt) (paypal@petrian.de)
  • Bar, EC-Karte oder Kreditkarte bei Abholung des Hundes VOR der gebuchten Dienstleistung (mobile Zahlung dieser Art ist möglich durch Sum-Up)

 

6.9 Absagen von vereinbarten Einzelbuchungen (nicht Abonnenten) müssen 48 Stunden vorher, schriftlich (Textnachricht per Whatsapp oder E-Mail) oder telefonisch, erfolgen. Ansonsten wird der Termin vollständig in Rechnung gestellt.

 

Absagen für Halb- und Tagesbetreuungen müssen 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen.

 

 

 

  1. Absage von Veranstaltungen durch Hunde-Menschen-Schule PETrian bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

 

  • Wird eine in der Beschreibung der Veranstaltung auf unserer Homepage angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall werden wir diejenigen Kunden unverzüglich informieren, die diese Veranstaltung bereits gebucht haben. Bereits angefallene Fahrt-/Reise-/Übernachtungskosten werden nicht erstattet.

 

  • Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir dem Kunden in diesem Fall in voller Höhe zurück.

 

 

  1. Absage von Veranstaltungen durch die Hunde-Menschen-Schule PETrian bei höherer Gewalt oder anderen Gründen

 

8.1 Muss eine Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von der Hunde-Menschen-Schule PETrian liegenden Gründen () kurzfristig abgesagt werden, werden wir den Kunden so früh wie möglich benachrichtigen. Bereits angefallene Fahrt-/Reise-/Übernachtungskosten werden nicht erstattet.

 

8.2 In diesem Fall erhält der Kunde nach seiner Wahl eine Gutschrift der Teilnahmegebühr für einen anderen Termin oder Erstattung der Teilnahmegebühr oder, falls dies alternativ angeboten wird, die Option das Angebot online wahrzunehmen.

 

8.3 HMS PETrian behält sich vor Termine kurzfristig abzusagen, zu kürzen oder zeitlich zu verschieben. Gründe hierfür können sein:

 

  • Unfall
  • Krankheit des Dogwalkers
  • Autopanne
  • Wetter (Glatteis o.Ä.)

 

Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde von HMS PETrian umgehend informiert. Für Termine die nicht verlegt werden können, wird ein entsprechender Betrag gutgeschrieben.

 

8.4 Unmöglichkeiten

Bezogen auf BGB § 313 Störung der Geschäftsgrundlage und § 275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung: In Falle einer Epidemie & Pandemie die von der WHO als gesundheitsgefährdenden und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel) die angstfördernd für einzelne Hunde sein können (in Absprache mit Besitzern) und Leistungsausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls (Kollision – Standard Reparaturen sind davon ausgeschlossen).

 

9.1 Pflichten der teilnehmenden Hundehalter

9.1.1 Kunden, die mit ihren Hunden an von der Hunde-Menschen-Schule PETrian organisierten Veranstaltungen teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.

 

9.1.2 Jeder Hundehalter muss auf Verlangen gegenüber der Hunde-Menschen-Schule PETrian nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine Haftpflichtversicherung besteht.

 

9.1.3 Über Verhaltensauffälligkeiten wie etwa aggressives Verhalten oder Angstverhalten des Hundes, Probleme oder besonderen Eigenheiten des teilnehmenden Hundes, die ihm in der Vergangenheit bekannt geworden sind, hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Anmeldung zu informieren.

 

9.1.4 Über die Läufigkeit einer Hündin hat jeder Hundehalter den Seminarleiter oder Trainer vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

 

9.1.5 Während der Veranstaltungen haben die Teilnehmer den Anweisungen des Seminarleiters oder Trainers Folge zu leisten.

 

9.1.6 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese einer anderen Gruppe, Örtlichkeit oder Veranstaltung zuzuweisen.

 

9.1.7 Raufende oder zu aktive Hunde können unter Umständen Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen. Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. dürfen nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet und das Personal sein Einverständnis gibt.

 

9.1.8 In bestimmten Situationen ist es erforderlich, die Hunde rechtzeitig anzuleinen bzw. abzurufen. Mit Rücksicht auf andere Wanderer, Jogger, etc., sind solche Maßnahmen erforderlich, da eine Gruppe mit vielen Hunden auf Fremde beängstigend wirken kann. In Ortschaften sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, um Unfallrisiken auszuschließen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Regeln – insbesondere auch behördliche Anordnungen über Leinenzwang – zu beachten und Anweisungen von der Hunde-Menschen-Schule PETrian unverzüglich nachzukommen.

 

9.2 Pflichten der HMS PETrian

9.2.1 den Hund art- und verhaltensgerecht auszuführen und zu beaufsichtigen.

9.2.2 während des Spaziergangs die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten und einzuhalten.

9.2.3 bei der Entweichung des Hundes unverzüglich den Besitzer und die zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim) zu benachrichtigen.

9.2.4 bei der Übergabe des Haustürschlüssels, diesen gut zu verwahren, nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen ohne Absprache mit in die Privaträume zu nehmen.

9.2.5 den Teilnahmeplatz des Hundes zu reservieren, wenn der Kunde ein Monatsabo für den Ausführservice abgeschlossen hat.

9.2.6 dem Besitzer über die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches zu informieren und nach Absprache den „Haustierarzt“ aufzusuchen.

9.2.7 HMS PETrian versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen. Sollte ein Hund widererwarten weglaufen, dann haftet HMS PETrian nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. HMS PETrian verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.).

9.2.8 In Notfallsituationen obliegt es HMS PETrian auch ohne Rücksprache des Kunden unverzüglich einen naheliegenden Tierarzt aufzusuchen.

 

9.3 Der Kunde verpflichtet sich,

9.3.1 alle entstehenden Kosten des Tierarztbesuches zu übernehmen.

9.3.2 den Impfausweis und die gültige Haftpflichtversicherung unaufgefordert vorzulegen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob auch das gewerbliche Fremdhüten Ihres Hundes abgedeckt ist!

9.3.3 HMS PETrian über veränderte Besonderheiten des Hundes Auskunft zu geben, welche für den Gassi-/ Dogwalker- oder Betreuungs-Service relevant sind. Diese können sein: Verhaltensauffälligkeiten, verändertes Sozialverhalten, Krankheiten, Parasitenbefall, Trächtigkeit, Läufigkeit oder ähnliches.

9.3.4 Der Kunde versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist, sowie notwendige Impfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat.

9.3.5 Der Kunde bestätigt, dass der Hund nicht gefährlich ist und sich bisher keine Vorfälle ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden.

9.3.6 Der Hundehalter versichert HMS PETrian alle Fragen über den Hund korrekt und ganzheitlich beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden.

9.3.7 Auflagen durch Behörden muss der Kunde HMS PETrian unaufgefordert vor Ausübung der angebotenen Dienstleistung mitteilen.

9.3.8 Notwendige medizinische Behandlungen müssen vor dem Aufenthalt bei uns durchgeführt werden.

9.3.9 Der Kunde verpflichtet sich HMS PETrian spätestens bei der Abgabe des Hundes über kürzlich erlittene Krankheiten, Verletzungen und sonstige Auffälligkeiten, sowie über durchgeführte medizinische Behandlungen zu informieren.

 

  1. Regeln für den Aufenthalt auf dem Trainingsgelände (Halle, Außenplatz, Seminarraum)

 

10.1 Das Lösen von der Leine, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Übungsgelände bzw. auf dem zum Training vorgesehenen Gelände, ist nur nach ausdrücklicher Anweisung durch den Seminarleiter oder Trainer zulässig.

 

10.2 Die Teilnehmer haben sich so zu verhalten und ihre Hunde so zu führen, dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer, der Seminarleiter/Trainer, des Personals, anderer Personen sowie anderer Hunde oder anderer Tiere und Sachen vermieden wird.

 

10.3 Raufende Hunde können unter Umständen Spannungen im Rudel verursachen. Daher sollte jeder teilnehmende Hundehalter seinen Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen.

 

10.4 Reizobjekte wie Spielzeuge, Bälle, Stöckchen etc. dürfen zu den Veranstaltungen nicht mitgenommen bzw. geworfen werden. Belohnungen dürfen nur den eigenen Hunden gegeben werden und auch nur dann, wenn sich kein anderer Hund in unmittelbarer Nähe befindet und das Personal sein Einverständnis gibt.

 

10.5 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen des Geländes oder der Gebäude der  Hunde-Menschen-Schule PETrian zu vermeiden. Dazu gehört auch das Entfernen von Hundekot  und Urin des eigenen Hundes, sowie die Meldung von durch den Teilnehmer beschädigten Sachwerten – beispielsweise durch das Rückwärtsausparken mit dem Auto.

 

  1. Impfungen/Chippflicht; zur Teilnahme an Veranstaltungen zugelassene Hunderassen

 

11.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen von der Hunde-Menschen-Schule PETrian ist, dass die teilnehmenden Hunde gesund, geimpft – insbesondere gegen Tollwut – und entwurmt sind. Ferner sollte jeder teilnehmende Hund geimpft sein, gegen: Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose.

 

11.2 Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt, keine ansteckenden Krankheiten hat sowie körperlich und geistig in der Lage ist, mindestens die jeweils für die Veranstaltung angegebene Kilometer-Leistung zu erbringen.

 

11.3 Chronische Erkrankungen des teilnehmenden Hundes sind der Hunde-Menschen-Schule PETrian vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

 

11.4 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, Hunde bei ansteckenden Krankheiten von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

 

11.5 Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass und eine Kopie der Tierhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund mitzuführen.

 

11.6 Vorzugsweise sollte der Hund, mit einem Mikrochip/und/oder entsprechender Kennzeichnung am Halsband oder Brustgeschirr gekennzeichnet sein. Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopp, Stachelhalsbändern, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist auf unseren Veranstaltungen nicht zulässig.

 

11.7 Aggressive und unverträgliche Hunde sind nur nach vorheriger Absprache mit der Hunde-Menschen-Schule PETrian unter der Voraussetzung zugelassen, dass der Kunde die alleinige Haftung übernimmt und die Hunde-Menschen-Schule PETrian von jeglicher Haftung als Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, freistellt.

 

11.8 Für Hunde, die als gefährliche Hunde im Sinne der Kampfhundeverordnungen der einzelnen Bundesländer eingestuft sind, ist Voraussetzung der Teilnahme ein bestandener und uns vorzulegender Wesenstest des Hundes sowie die Begleitung des Hundes durch einen Halter oder Hundeführer, der den erforderlichen Sachkundenachweis vorlegen kann und über die gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit verfügt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von der Hunde-Menschen-Schule PETrian zulässig.

 

  1. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen von der Hunde-Menschen-Schule PETrian; Urheberrechte an Unterrichts- und Seminarunterlagen

 

12.1 Während der Veranstaltungen der Hunde-Menschen-Schule PETrian ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen bzw./und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung der Hunde-Menschen-Schule PETrian zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.

 

12.2 Die Hunde-Menschen-Schule PETrian ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung darauf hingewiesen wird

 

12.3 Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Hunde-Menschen-Schule PETrian nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

  1. Geheimhaltung; Datenschutz

 

13.1 Wir sind verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten der Kunden, die uns im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde uns von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.

 

13.2 Die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten unserer Kunden verarbeiten wir unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.

 

Information nach Art. 13 DSGVO Verantwortlicher:

PETrian UG (haftungsbeschränkt) Florian Müller, Föhrenstraße 1a, 93152 Nittendorf

eMail: florian.mueller@petrian.de

 

Fragen zum Datenschutz und Wahrnehmung Ihrer Rechte Für Fragen zum Datenschutz oder für die Ausübung der Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche wenden Sie sich bitte an die oben genannten Kontaktdaten.

 

13.3 Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Bearbeitung und Prüfung Ihrer Anmeldung an der Teilnahme unsereres Trainings- Ausbildungs- und Betreuungsservices für Hunde und Menschen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs.1 b) DSGVO.

 

Wenn wir Ihrer Anmeldung entsprechen, verarbeiten wir Ihre Daten für die Durchführung unserer Dienstleistung. Hierzu gehört insbesondere die Verarbeitung der Daten für die Teilnehmerbetreuung, die Rechnungserstellung, die Übersendung von Unterlagen oder Informationen sowie die Durchführung von Spaziergängen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.

Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt auf schriftlichen Antrag oder nach 24 Monaten ohne Kontaktaufnahme, sofern wir nicht gesetzlich zu einer längeren Speicherung verpflichtet sein sollten. Sofern nach der Beendigung noch Rechte geltend gemacht werden, erfolgt die Löschung nach Abschluss der Geltendmachung.

Kommunikation via WhatsApp
Für die Kommunikation mit unseren Kunden und sonstigen Dritten nutzen wir unter anderem den Instant-Messaging-Dienst WhatsApp. Anbieter ist die WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland.
Die Kommunikation erfolgt über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (Peer-to-Peer), die verhindert, dass WhatsApp oder sonstige Dritte Zugriff auf die Kommunikationsinhalte erlangen können. WhatsApp erhält jedoch Zugriff auf Metadaten, die im Zuge des Kommunikationsvorgangs entstehen (z. B. Absender, Empfänger und Zeitpunkt). Wir weisen ferner darauf hin, dass WhatsApp nach eigener Aussage, personenbezogene Daten seiner Nutzer mit seiner in den USA ansässigen Konzernmutter Meta teilt.
Weitere Details zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp unter:
https://www.whatsapp.com/legal/#privacy-policy.

Der Einsatz von WhatsApp erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an einer möglichst schnellen und effektiven Kommunikation mit Kunden, Interessenten und sonstigen Geschäfts- und Vertragspartnern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich auf Grundlage der Einwilligung; diese ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Die zwischen und auf WhatsApp ausgetauschten Kommunikationsinhalte verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. 

13.4 Ihre Rechte:

Sie haben im Zusammenhang mit Ihren personenbezogenen Daten insbesondere das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 19 DSGVO). Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen. Sie haben ferner nach Art.21 DSGVO das Recht Widerspruch einzulegen, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 e) oder f) DSGVO erfolgt. Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie von einem Ihnen zustehenden Recht Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an uns als Verantwortlichen unter den oben angegebenen Kontaktdaten. Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde Sie haben nach Art. 77 DSGVO unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Dieses Recht besteht insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

 

13.5 Bilder & Videos

Der Hundehalter/die Hundehalterin erklärt, dass er alle Rechte an Bildmaterial seines Hundes, die während des Aufenthaltes bei Hunde-Menschen-Schule & Hundepension PETrian entstanden sind, an diesen abtritt. Dem Hundehalter/der Hundehalterin ist bekannt, dass bei Hunde-Menschen-Schule & Hundepension PETrian Fotografien/Videos seines Hundes angefertigt werden können und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche oder inhaltliche Einschränkung auch veröffentlicht oder zu Werbezwecken ausschließlich für die Arbeit der Hunde-Menschen-Schule & Hundepension PETrian genutzt werden können. Der Hundehalter ist damit einverstanden, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder der Name des Hundes genannt wird. Besteht kein Einverständnis, ist dies Hunde-Menschen-Schule & Hundepension PETrian schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.

 

 

  1. Haftung

 

14.1       Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

14.2       Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

14.3       Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.

 

14.4       Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

14.5       Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

14.6       Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Hunde-Menschen-Schule PETrian.

 

14.7       Bei der Fahrt zum, vom und während des Trainings, Spaziergangs und der Betreuung bleibt der Kunde Eigentümer des Hundes im Sinne von §833BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

14.8       Der Kunde bestätigt, dass er eine gültige Tierhalterhaftpfichtversicherung (mit Fremdhütung) abgeschlossen hat

14.9       Der Kunde haftet allein für Schäden, die sein Hund verursacht. Insbesondere Schäden an anderen Tieren oder Personen. Richtet der Hund Schäden an (z. B. Polstermöbel) so haftet hierfür der Hundehalter. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

14.10    HMS PETrian übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, welche beim spielen, toben oder spazierengehen nicht auszuschließen sind.

14.11    HMS PETrian übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung eines unkastrierten Hundes.

 

 

  1. Haftungsbegrenzung; Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen

 

15.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das Dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt.

 

15.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüberhinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Hunde-Menschen-Schule PETrian gedeckt sind.

 

15.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von der Hunde-Menschen-Schule PETrian lediglich vermittelt werden.

Dies gilt auch, wenn diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung und in der Buchungsbestätigung explizit als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und es somit für den Kunden erkennbar ist, dass diese Leistungen nicht Bestandteil der Leistungen von der Hunde-Menschen-Schule PETrian sind.

 

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

  1. Sonstiges

 

Sonstige Vereinbarungen sind immer im Vertrag schriftlich festzuhalten.

PETrian UG (haftungsbeschränkt), Florian Müller ist von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein zertifizierter Hundeerzieher & Hundeverhaltenstherapeut und im Besitz einer Erlaubnis nach §11 TierSchG Abs 1

 

PETrian